IM TRAUERFALL

Kosten

Die Bestattung eines Menschen ist von großer Individualität gekennzeichnet. Die Bestattungskosten werden bestimmt durch die Bestattungsart, den Bestattungs­ort und nicht zuletzt durch die Wahl des Bestattungsunternehmens.


Dabei sind nicht nur die Kosten für Sarg, Urne, Formalitäten und Überführungen preisentscheident. Öffentliche Gebühren, etwa für Grabstelle und Trauerhalle, die Kosten für Trauerfloristik und Traueranzeigen ergeben eine zunehmend deutliche Kostenposition.


Komplette Kostenübersichten erhalten Sie in unseren Büros oder über den Button "Infos anfordern", Preisauskünfte telefonisch zu jeder Zeit unter der zentralen Rufnummer


+49 (0) 395 5 70 78 21


 





1. Bestatterleistungen


Die Bestatterleistungen umfassen den gesamten Bereich der Bestattungsartikel (Sarg, Talar, Urne, Grab­kreuz etc.), der Bestatterdienste (Vorbereiten, Ankleiden, Einsargen, Transport, Kühlung, Trauerfeier, Beerdigung etc.) sowie die Erle­di­gung der notwendigen Formalitäten. Diese Leistungen werden im Be­stat­tungs­auftrag schriftlich in Umfang und Wert fixiert und nach der Beisetzung durch Bestattungen Abendsonne abgerechnet.



2. Gebühren


Der Eintrag ins Sterbebuch beim zuständigen Standesamt ist kostenfrei, ebenfalls die notwendigen Sterbeurkunden zur Abmeldung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zu Rentenzwecken. Werden darüber hinaus Sterbeurkunden benötigt, erhebt das Standesamt eine Gebühr (15,00 € für die erste Urkunde und 7,50 € für jede weitere Urkunde - Stand: 01.01.2022)

Für den Kauf einer Grabstelle auf dem Friedhof und die Nut­zung verschiedener Einrichtungen (Friedhofshalle, Kapelle etc.) erhebt die verwaltende Stelle (Stadt- oder Gemeinde­verwaltung aber auch oftmals die Kirch­ge­meinde) Ge­büh­ren. Die Höhe der Gebühren ist in den ent­sprechen­den Friedhofsgebührenordnungen festgeschrieben.

Bestimmte Bestattungsarten (z.B. Urnen­bestattung, See­be­stattung und Baum­be­stattung) erfordern die Kremation des Leichnams. Das beauftragte Krematorium stellt in diesem Zusammenhang Krema­tionsgebühren bzw. Krema­tions­kosten in Rechnung und das zuständige Gesund­heits­amt die Kosten der amtsärztlichen Untersuchung.

Die beschriebenen Gebühren können auf­grund verschie­den­artiger Gebühren­ord­nun­gen je nach Beiset­zungsort erheb­lich voneinander abweichen. Bestattungen Abend­sonne kann Ihnen auf Wunsch kon­krete Informationen zu jedem Be­stat­­tungs­­platz besorgen - rufen Sie uns an!



3. Sonstige Kosten



Unter sonstigen Kosten sind alle Kosten vereint, die die Individualität der einzelnen Bestattung zum Ausdruck bringen. Insbesondere sind dies die Trauerfloristik, die Trauerdrucksachen aber auch die Kosten der eigenen Trauerkleidung, der Bewirtung der Trauergäste und nicht zuletzt die Kosten der Trauerrede und der Trauermusik.

Bestattungen Abendsonne erteilt Ihnen kostenfrei und unverbindlich Auskunft zu allen drei Kostenblöcken. Nutzen Sie bitte den Button "Infos anfordern".


 
 
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